Die Fakten:
Der Datenschutz wurde innerhalb der EU verschärft und als Resultat
die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) vorgelegt.
Die Rechte für Privatpersonen wurden gestärkt.
Doch was bedeuten diese Veränderungen für Unternehmen, die personenbezogene Daten verarbeiten?
Lösungen finden
Auch wenn es dem Unternehmer, dem Verantwortlichen lästig ist, er muss sich mit dem Thema Datenschutz auseinandersetzen – aus ureigenem Interesse.
Gerade bei Dienstleistern die sensible Daten verarbeiten, schreibt die DSGVO definitiv einen Datenschutzbeauftragten vor (Artikel 9 Absatz 2 DSGVO in Verbindung mit Artikel 37 Absatz 1 DSGVO).
Die nach altem Bundesdatenschutzgesetz gültige Grenze von 10 Mitarbeitern, ab der ein Datenschutzbeauftragter erst benannt werden musste, gilt in diesen Fällen nicht mehr.
Ausgenommen sind von dieser Regelung im Allgemeinen allerdings Dienstleister im Gesundheitsbereich wie z.B. Ärzte und Apotheker.
Wer
Als zertifizierter Datenschutzbeauftragter übernehme ich gerne die Rolle
des externen Datenschutzbeauftragten in Ihrem Hause.
Machen
Ihr Datenschutzbeauftragter
Mein Ziel ist es, eine Lösung für Ihre Organisation zu finden, die den Rechten der betroffenen Personen auf Datenschutz gerecht wird, aber auch für Sie realisierbar und preislich attraktiv ist.
Mit Beratung zum Ziel
Auch wenn Sie keinen Datenschutz-beauftragten brauchen, müssen Sie sich als Unternehmensverantwortlicher mit dem Thema Datenschutz auseinandersetzen und die gesetzlichen Vorgaben – hier seien exemplarisch die Datenschutzgrund-verordnung und das Bundesdatenschutz-gesetz genannt – einhalten.
Ich unterstütze Sie gerne bei diesem Thema.
Dabei habe ich neben den Interessen der Betroffenen auch immer die Machbarkeit für Ihre Organisation im Blick.
Dr. Andreas Ikker
Im Specken 9
79364 Malterdingen
Mobil +49 (0) 151 40008105
Telefon +49 (0) 7644 931332
kontakt@ikker-datenschutz.de
www.ikker-datenschutz.de